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Neue Ausbildungsverordnungen greifen ab 1. August 2026

Der kommende Ausbildungsjahrgang wird nach neuen Ausbildungsverordnungen für die baugewerblichen Berufe ausgebildet und geprüft. Damit werden langjährige Forderungen des Baugewerbes erfüllt.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. August 2026

  • Die überbetriebliche Ausbildung wird kürzer: Die überbetriebliche Ausbildung wird insgesamt um zwei Ausbildungswochen kürzer und zwei ÜLU-Wochen des ersten Ausbildungsjahres werden in das dritte Ausbildungsjahr verlagert. Damit sind die Azubis im ersten Ausbildungsjahr vier Wochen länger im Betrieb.
  • Gestreckte Abschlussprüfung für dreijährige Ausbildungsberufe: Zukünftig wird die Zwischenprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung Teil 1 der dreijährigen Berufe mit insgesamt 40 Prozent auf die Abschlussprüfung angerechnet, welche dementsprechend nur zu 60 Prozent in die Gesamtwertung eingeht.
  • Mehr endberufsbezogene Ausbildung in den Ausbauberufen: Der Umfang der überbetrieblichen Ausbildung für die Baugrundkompetenzen wird zugunsten der endberufsbezogenen Ausbildung gestrafft.
  • Drei neue Berufsbezeichnungen: Aus dem „Stukkateur“ wird zukünftig der „Stuckateur“, aus dem „Rohrleitungsbauer“ wird zukünftig der „Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik“ und aus dem „Kanalbauer“ wird zukünftig der „Kanalbauer für Infrastrukturtechnik“.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem BLICKPUNKT BAU-Artikel aus Heft 02/2026, auf den Seiten 22-23, sowie im Übersichtsflyer des ZDB, den Sie unter diesem Artikel zum Download finden.

Foto: Bauinnung Mainfranken-Würzburg/Rudi Merkl