minimieren
maximieren

Hautkrebs durch UV-Strahlung – Vorsorgeuntersuchung anbieten!

Einzelne sonnenlichtbedingte Hautkrebserkrankungen sind seit einigen Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Um eine drohende Pflichtvorsorgeuntersuchung aller im Freien tätigen Mitarbeiter zu vermeiden, haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft darauf verständigt, dass arbeitgeberseitig den betroffenen Beschäftigten eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit angeboten wird.

Praxistaugliche Lösung

Die freiwillige Vorsorgeuntersuchung soll Mitarbeitern angeboten werden, die zwischen April und September pro Tag mindestens eine Stunde zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr dem Sonnenlicht ausgesetzt sind. Praktisch bedeutet dies, dass jeder Arbeitnehmer, der überwiegend im Freien tätig ist, betroffen ist. Im Einzelnen gilt folgendes:

  • Das Angebot soll soweit möglich vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ausgesprochen werden.
  • Das Angebot ist einmal pro Kalenderjahr zu wiederholen – auch dann, wenn der Beschäftigte die Vorsorge bereits einmal abgelehnt hat.
  • Das Angebot kann durch ein Rundschreiben oder eine Information z.B. am schwarzen Brett erfolgen.
    (hier geht es zum Musterschreiben)
  • Die Untersuchungen können neben Arbeits- bzw. Betriebsmedizinern auch von zugelassenen Haus- bzw. einschlägigen Fachärzten vorgenommen werden.
  • Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Betriebe, die dem ASD der BG BAU angeschlossen sind, haben keine Kosten zu tragen, wenn sie die Vorsorgeuntersuchung vom ASD ausführen lassen.
  • Der Arbeitnehmer kann die Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit durchführen lassen.

Das Baugewerbe hat sich als Sozialpartner auf Bundesebene dazu verpflichtet, die Arbeitgeber des Baugewerbes aufzufordern, ihren Arbeitnehmern ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Uns ist natürlich bewusst, dass diese Vorsorgeuntersuchung mit Aufwand und Kosten für die Betriebe verbunden sind. Trotzdem appellieren wir an Sie, Ihren Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Wird die Sozialpartnervereinbarung nicht umgesetzt, droht weiter die Einführung einer Pflichtvorsorgeuntersuchung. Sie würde ein Arbeitsverbot für alle betroffenen Mitarbeiter bedeuten, solange die entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt ist. Es liegt nunmehr an uns allen, durch entsprechende freiwillige Angebote dies zu verhindern.

Bild: Pixabay

Bild: Pixabay