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Staat trägt coronabedingte Mehrkosten auf Baustellen

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 1. Juli 2020 ein Rundschreiben zum Umgang mit den coronabedingten Mehrkosten auf Baustellen veröffentlicht. Danach wird klargestellt, dass auf Baustellen der Bayerischen Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung die pandemiebedingten zusätzlichen Kosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen grundsätzlich von der Öffentlichen Hand übernommen werden.

Das Rundschreiben des Bayerischen Bauministeriums lehnt sich inhaltlich an die Erlasse des BMI vom 17. Juni 2020 und des BMVI vom 22. Juni 2020 an. Für sämtliche Baumaßnahmen der Bayerischen Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung wird verbindlich geregelt, wie mit Aufwendungen umzugehen ist, die auf Seiten der Auftragnehmer aufgrund der Corona-Pandemie durch Einhaltung verschärfter Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entstanden sind. Derartige Maßnahmen sind im Interesse des Auftraggebers und dienen einem ungestörten Bauablauf.

Welche Mehrkosten werden erstattet?

Die anfallenden Mehrkosten werden daher im marktüblichen Rahmen auf Nachweis vom öffentlichen Auftraggeber erstattet. Dies gilt sowohl für bereits bestehende Bauverträge als auch für künftige oder laufende Vergabeverfahren. Bei diesen Vergaben werden die Kosten der zusätzlichen Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bewusst nicht dem Wettbewerb unterstellt. Stattdessen wird den Ausschreibungen das neue Formblatt 217 (COVID-19-bedingte-Mehrkosten) beigefügt. In diesem Formblatt ist abschließend aufgezählt, welche Mehrkosten die Auftragnehmer auf Nachweis vom Auftraggeber verlangen können. Wir stellen das Formblatt anbei zum Download zur Verfügung.

Die oben genannten Ausführungen gelten aufgrund der Erlasse der Bundesministerien zudem auch für sämtliche Bauvorhaben des Bundes.

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